Ein Cannabis Social Club (CSC) ist eine Gemeinschaft, die Cannabis legal für den persönlichen Genuss anbaut, jedoch ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das zugehörige Gesetz (Cannabisgesetz [CanG]) tritt am 1. April 2024 in Kraft, während die Regelungen für den Eigenanbau ab Juli 2024 gelten.

Vorgaben für CSCs

Cannabis Social Clubs (CSCs) unterliegen strengen Vorschriften für die Cannabis-Verteilung und den Schutz ihrer Mitglieder. Hier sind einige wichtige Punkte:

Abgabemenge: Ein Mitglied darf monatlich maximal 25 g Cannabis auf einmal und insgesamt nicht mehr als 50 g erhalten.
Ein Mitglied pro Person: Jede Person kann nur Mitglied in einem CSC sein.
Karenzzeit: Volljährige Mitglieder unter 21 Jahren dürfen maximal 30 g Cannabis pro Monat erhalten, wobei der THC-Gehalt auf 10 % begrenzt ist.
Obergrenze für Mitgliedschaften: Ein CSC darf nicht mehr als 500 Mitglieder haben, von denen jedes mindestens drei Monate Mitglied sein muss.
Nur für Erwachsene: Das Mindestalter für die Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre.
Sicherheit hat Vorrang: Jeder Club muss Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte haben.
Keine Werbung: Der Club darf keine Werbung machen, und die Verpackung muss neutral sein.
Kein Konsum vor Ort: In den Vereinsräumen ist kein Konsum gestattet, und es darf kein Alkohol ausgeschenkt werden.
Sperrzeiten: In Fußgängerzonen ist der Konsum von 07:00 bis 20:00 Uhr verboten.
Es ist wichtig zu beachten, dass jedes Mitglied nur in einem CSC sein darf, um den Gebrauch zu kontrollieren und sicherzustellen, dass keine großen Mengen über verschiedene Clubs hinweg erworben werden. Die Mitgliedschaft ist auf Volljährige beschränkt und beträgt mindestens drei Monate.

Jugendschutz

Jeder Club muss Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte ernennen, um das Wohlergehen der Mitglieder zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Regeln eingehalten werden.

Keine Werbung

Um den nicht kommerziellen Charakter des CSC zu wahren, darf der Club keine Werbung machen, und die Verpackung muss neutral sein.

Was sind die Voraussetzungen zur Gründung eines CSC?
Ein CSC ist rechtlich ein eingetragener Verein (e.V.), der von jedem gegründet werden kann. Es gibt jedoch besondere Herausforderungen in Bezug auf Organisation und Räumlichkeiten, insbesondere in Bezug auf sensible Einrichtungen wie Kitas. Die Führung des Vereins obliegt Personen, deren Zuverlässigkeit geprüft wurde, wobei der Vorstand nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit persönlich haftet.

Voraussetzungen für die Gründung im Überblick:

Ein normaler Verein: Ein CSC ist rechtlich ein eingetragener Verein (e.V.).
Besondere Herausforderungen: Organisation und Räumlichkeiten müssen besonderen Anforderungen gerecht werden.
Rücksicht auf Nichtkonsumenten: Abstandsregelungen zu sensiblen Einrichtungen müssen beachtet werden.
Vertrauenswürdige Führung: Die Vereinsführung muss zuverlässig sein, und der Vorstand haftet nur in bestimmten Fällen persönlich.
Herausforderungen

Cannabis Social Clubs (CSCs) sind eingetragene Vereine (e.V.), die von jedem gegründet werden können, jedoch besondere Herausforderungen in Bezug auf Organisation und Räumlichkeiten mit sich bringen. Die Einhaltung von Abstandsregelungen zu sensiblen Einrichtungen ist ein wichtiger Aspekt bei der Standortwahl des Vereins.

Führung & Haftung eines CSC

Die Führung eines CSC obliegt Personen, deren Zuverlässigkeit überprüft wurde. Die persönliche Haftung des Vorstands gilt nur in bestimmten Fällen. Sicherheitsmaßnahmen wie Einbruchsschutz und Zaun um die Vereinsräume müssen beachtet werden.

Es ist ratsam, sich über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Anbau und Konsum von Marihuana zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein CSC muss stets im Einklang mit den Gesetzen agieren und seine Rechtskonformität nachweisen können.

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