Marihuana in Deutschland: Legalisierung und Regelungen in Baden-Württemberg
Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum und Anbau von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Auch in Baden-Württemberg greifen diese neuen Regelungen, die für Erwachsene den Zugang zu Cannabis deutlich erleichtern sollen, während sie gleichzeitig den Schwarzmarkt eindämmen und den Jugendschutz stärken. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die wichtigsten Bestimmungen und werfen einen Blick auf die Rolle der Cannabis Social Clubs (CSC) im Bundesland.
Besitz und Anbau – Was ist erlaubt?
In Baden-Württemberg dürfen Erwachsene ab 18 Jahren nun offiziell Cannabis besitzen und sogar selbst anbauen. Allerdings gibt es hierbei klare Richtlinien:
- Besitz in der Öffentlichkeit: Erlaubt sind bis zu 25 Gramm Cannabis. Diese Menge darf jederzeit mitgeführt werden, solange die Person volljährig ist.
- Besitz zu Hause: Innerhalb der eigenen vier Wände darf man bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis lagern.
- Eigenanbau: Jeder Erwachsene darf bis zu drei Cannabispflanzen für den persönlichen Gebrauch anbauen. Diese Pflanzen müssen so geschützt werden, dass Dritte, insbesondere Minderjährige, keinen Zugriff haben. Geeignete Maßnahmen können ein abgeschlossenes Gewächshaus oder ein gut gesicherter Außenbereich sein.
Konsum – Wo darf man Cannabis genießen?
Obwohl Cannabis in vielen Situationen legal konsumiert werden darf, gibt es klare Einschränkungen, um den Jugendschutz und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten:
- Öffentlicher Konsum: Der Konsum in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es Ausnahmen. In der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen gilt ein Mindestabstand von 200 Metern. Auch in Fußgängerzonen ist der Konsum nur außerhalb der Stoßzeiten (zwischen 7 und 20 Uhr) gestattet.
- Kein Konsum in Cannabis-Clubs: Obwohl Cannabis Social Clubs Cannabis an ihre Mitglieder abgeben dürfen, ist der Konsum vor Ort nicht gestattet.
Cannabis Social Clubs (CSCs) – Wie funktionieren sie?
Die sogenannten Cannabis Social Clubs sind nicht-kommerzielle Vereine, die es ihren Mitgliedern ermöglichen, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und zu konsumieren. Diese Clubs spielen eine zentrale Rolle in der neuen Gesetzgebung und bieten eine legale Möglichkeit, Cannabis zu beziehen, ohne auf den Schwarzmarkt angewiesen zu sein.
- Ab dem 1. Juli 2024 können solche Clubs offiziell gegründet werden. Jeder Club darf maximal 500 Mitglieder haben.
- Mitgliedschaft: Erwachsene ab 18 Jahren können Mitglied werden, wobei für Personen zwischen 18 und 21 Jahren strengere Abgaberegelungen gelten. So darf diese Altersgruppe maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat beziehen, während ältere Mitglieder bis zu 50 Gramm pro Monat erhalten dürfen.
- Abgabe und Dokumentation: Der Anbau und die Verteilung des Cannabis muss genau dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Zudem erfolgt die Abgabe in neutralen Verpackungen mit genauen Informationen über den Inhalt.
Verkehr und THC-Grenzwert – Was ist zu beachten?
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Straßenverkehr. Seit August 2024 gilt ein neuer THC-Grenzwert im Blutserum:
- 3,5 ng/ml THC: Wird dieser Wert überschritten, drohen empfindliche Strafen wie Fahrverbote und Geldbußen. Wer Cannabis konsumiert, sollte daher sicherstellen, dass er oder sie nicht unter dem Einfluss von THC am Steuer sitzt.
Ist der Verkauf von Cannabis erlaubt?
Nein, der Verkauf von Cannabis bleibt auch nach der Legalisierung weiterhin verboten – mit einer Ausnahme: medizinisches Cannabis kann nach wie vor ausschließlich auf Rezept in Apotheken erworben werden. Wer kein Mitglied eines Cannabis Social Clubs ist, hat daher keine legale Möglichkeit, Cannabis zu kaufen.
Gibt es Cannabis-Clubs in Baden-Württemberg?
Ja, es gibt bereits mehrere Cannabis Social Clubs in Baden-Württemberg, die jedoch aufgrund der neuen Regelungen erst ab dem 1. Juli 2024 mit dem offiziellen Anbau beginnen dürfen. Derzeit gibt es etwa 15 solcher Clubs, von denen einige aufgrund des großen Interesses bereits einen Aufnahmestopp verhängt haben.
- Keine kommerziellen Verkäufe: Auch in Zukunft wird es in diesen Clubs keinen klassischen Verkauf von Cannabis geben. Die Abgabe erfolgt ausschließlich an Mitglieder, und zwar zum Selbstkostenpreis. Jedes Mitglied darf monatlich bis zu 50 Gramm Cannabis beziehen.
- Sicherheitsmaßnahmen: Die Clubs sind dazu verpflichtet, strenge Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um den Zugang zu den Anbauflächen und den Lagerorten zu sichern. Minderjährige dürfen unter keinen Umständen Zugang zu den Pflanzen oder den Produkten erhalten.
Fazit – Eine neue Ära für Cannabis in Baden-Württemberg
Mit der Legalisierung von Cannabis hat Baden-Württemberg – wie der Rest Deutschlands – einen großen Schritt in Richtung einer regulierten und sicheren Cannabisnutzung gemacht. Die neuen Bestimmungen erlauben es Erwachsenen, Cannabis zu besitzen und anzubauen, während die Cannabis Social Clubs eine legale Möglichkeit bieten, Cannabis gemeinschaftlich zu nutzen.
Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Cannabis-Landschaft in den kommenden Jahren entwickeln wird. Klar ist: Die Legalisierung bringt nicht nur den Konsumenten Vorteile, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Schwarzmarkt und für den Jugendschutz.